Art 5 und Art 8 Abs 2 PSO-VO
Ein Verstoß gegen die Höchstlaufzeit von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen bewirkt eine Teilnichtigkeit.
W139 2211033-2
Art 5 und Art 8 Abs 2 PSO-VO
Ein Verstoß gegen die Höchstlaufzeit von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen bewirkt eine Teilnichtigkeit.
W139 2211033-2