Vorbemerkungen:
Der Verzug des AG mit der Bezahlung der Leistungen des AN ist der in der Praxis wohl häufigste Grund für einen Rücktritt des AN vom Vertrag. Anstelle des Rücktritts könnte der AN auch weiter seine Leistungen erbringen (Leistungsfortsetzung) und vom AG neben der Zahlung auch einen Verspätungsschaden verlangen.