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Zur Haftung eines ohne Gewerbeerlaubnis arbeitenden "Ofensetzers"

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2019/116ZVB 2019, 482 - 487 Heft 12 v. 3.12.2019

1 . §§ 353, 1295 ABGB

Ein Verhalten, mit dem gegen eine aus der Absolutheit eines Rechtsguts (Eigentumsrecht) abzuleitende Verhaltenspflicht verstoßen wird, ist deliktisch.

2. § 1299 ABGB

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