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Attribute der Glaubhaftigkeit (Teil I)

BauvertragsrechtBeitragAufsatzChristian HofstadlerZVB 2019/93ZVB 2019, 389 - 395 Heft 10 v. 2.10.2019

Die Vermittlung der Glaubhaftigkeit von Systemen und Prozessen hat für alle Projektphasen eine große Bedeutung. Glaubhaftes Planen, Bauen und Betreiben führt zum Erfolg. In der Angebotsphase haben Bieter auf Anfrage glaubhaft darzustellen, dass sie ihre Kalkulationsansätze sach- und verursachungsgerecht ermittelt haben. Welche Begriffe für die Darstellung der Glaubhaftigkeit eine wesentliche Bedeutung einnehmen, wurde vom Autor im Zuge unstrukturierter Interviews Ende 2018 und Anfang 2019 erhoben. Es haben sich dabei folgende Begriffe herauskristallisiert: Angemessenheit, Glaubwürdigkeit, Kausalität, Korrelation, Plausibilität, Remanenz und Wahrscheinlichkeit. Die Frage, mit welchen Kriterien die Glaubhaftigkeit effektiv und effizient erreicht werden kann, wird anhand einer ExpertInnenbefragung beantwortet. Dazu wurden vom Autor sieben Kriterien vorgegeben, die von den teilnehmenden Personen nach ihrer Relevanz gereiht wurden. Im ersten Teil des Beitrags wird auf die Begriffe Kausalität, Plausibilität, Angemessenheit, Glaubwürdigkeit und Korrelation eingegangen.

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