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Zur Erfüllungsgarantie beim Bau

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2019/94ZVB 2019, 395 - 399 Heft 10 v. 2.10.2019

§ 880a ABGB

Voraussetzung für Rechtsmissbrauch ist, dass zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen ein krasses Missverhältnis besteht; der Schädigungszweck muss augenscheinlich so sehr im Vordergrund stehen, dass andere Ziele der Rechtsausübung völlig in den Hintergrund treten.

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