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Wer zu spät kommt, den bestraft der Einzelrichter - Zur zwingenden Einbringung von Nachprüfungsanträgen per elektronischem Rechtsverkehr und Interessenabwägung bei Erlass einer einstweiligen Verfügung

RechtsprechungVergaberechtMag Stefan Reisinger, Dr. Stefan Mathias UllreichZVB 2017/124ZVB 2017, 520 - 524 Heft 12 v. 20.1.2018

Entscheidung: BVwG 17.8.2017, W123 2167014-1

Normen: § 129 BVergG; § 151 BVergG; § 329 BVergG; § 1 BVwG-EVV; § 26 BVwGG

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