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Die Beschaffung von Auftausalz darf nicht auf Siedesalt eingeschränkt werden

RechtsprechungVergaberechtDr. Albert OppelZVB 2017/125ZVB 2017, 524 - 527 Heft 12 v. 20.1.2018

Normen: § 2 Z 23 BVergG; § 96 BVergG; § 97 BVergG; § 98 BVergG

Schlagwörter:

Lieferauftrag; Rahmenvereinbarung; Siedesalz; Auftausalz Korngröße; Feuchtigkeitsgehalt; Wettbewerbsvorteil; Produktspezifikationen; Umweltaspekte; Normenbindung; Teilnichtigerklärung

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