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Gerade die "zu viel" verlesenen Preise gewährleisten die Verfahrenstransparenz

VergaberechtJudikaturAlbert OppelZVB 2013/99ZVB 2013, 338 - 341 Heft 9 v. 1.9.2013

Normen: § 118 BVergG; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG; § 129 Abs 1 Z 9 BVergG

Schlagwörter:

Angebotsöffnung; Angebotsverlesung; Übertragungsfehler; Verfahrenstransparenz; behebbarer Mangel; Rechenfehler;

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