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Implantate müssen in ausreichender Vielfalt zur Verfügung stehen

VergaberechtJudikaturAlbert OppelZVB 2013/98ZVB 2013, 337 - 338 Heft 9 v. 1.9.2013

Normen: § 329 BVergG; § 11 OÖ VergRSG

Schlagwörter:

einstweilige Verfügung; Abweisung; Interessenabwägung; Beschaffung von Implantaten; Herzschrittmacher; Defibrillatoren; Gefahr für Leib und Leben;

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