Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt das BVA klar, wie ein Auftraggeber vorzugehen hat, um interessierten Unternehmen im Rahmen der Vergabefestlegung klar zu machen, nach welchen Vorgaben und was genau dieser im konkreten Fall beschaffen will.
Rechtsgrundlagen: § 96 BVergG
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