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BVA-Zuständigkeit bei überwiegendem Italienbezug

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard PrünsterZVB 2012/5ZVB 2012, 16 - 18 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich das BVA seiner Zuständigkeit in Vergabeverfahren mit grenzüberschreitendem Bezug zu widmen.

Rechtsgrundlagen: Art 1 EuGVVO; Art 23 EuGVVO; Art 6 EMRK; § 291 BVergG

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