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§ 83 Abs 1 BVergG 2006

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVAZVB-LSK 2012/58ZVB-LSK 2012, 406 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz stellt mit seiner Entscheidung klar und deutlich fest, dass in Hinblick auf den Regelungsgehalt des § 83 Abs 1 BVergG zwischen Zulieferer, Hilfsunternehmer und Subunternehmer zu differenzieren ist.

Rechtsgrundlagen: § 83 Abs 1 BVergG 2006

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