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§ 321 Abs 4 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVAZVB-LSK 2012/57ZVB-LSK 2012, 405 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich spricht das BVA deutlich aus, dass aufgrund der unterlassenen Anfechtung von Teilnahmeunterlagen diese bestandsfest werden und daher die Vergabekontrollbehörde auch an entsprechende Feststellungen gebunden ist.

Rechtsgrundlagen: § 321 Abs 4 BVergG

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