Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des Bundesvergabeamts erörtert die Behandlung einer GesBR zwischen einem Baumeister und einem Ziviltechniker hinsichtlich der Teilnahme an einem Vergabeverfahren.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 2 BVergG 2006; § 21 Abs 3 ZTG