Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des Bundesvergabeamts behandelt das Nichtausfüllen von Bieterlücken hinsichtlich der Erfüllung von Spezifikationen und Funktionsvorgaben.
Rechtsgrundlagen: § 129 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des Bundesvergabeamts behandelt das Nichtausfüllen von Bieterlücken hinsichtlich der Erfüllung von Spezifikationen und Funktionsvorgaben.
Rechtsgrundlagen: § 129 BVergG 2006
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