Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung prüfte das BVA die Frage, ob ein Unterangebot bewirken kann, ein Angebot auszuscheiden, auch wenn dieses als Referenzprojekt für die Zuschlagsempfängerin von Bedeutung ist.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 3 BVergG
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