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§ 129 Abs 2 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtReinhard Grasböck; Thomas Gruber; Gerhard PrünsterZVB-LSK 2011/31ZVB-LSK 2011, 279 Heft 7 und 8 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Das BVA prüfte die Frage, ob es dem Auftraggeber nach einmaliger Aufforderung des Bieters zur Aufklärung nach nicht oder unvollständiger Durchführung dieses Aufklärungsersuchens verwehrt werden kann, nochmals eine eigene Aufklärung der Aufklärung zu fordern.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 2 BVergG

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