Zusammenfassung: Das BVA prüfte in vorliegender Entscheidung, welchen Einfluss unzulässige Kostenverschiebungen und Mischkalkulationen im Hinblick auf den Gesamtpreis haben können.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 3 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA prüfte in vorliegender Entscheidung, welchen Einfluss unzulässige Kostenverschiebungen und Mischkalkulationen im Hinblick auf den Gesamtpreis haben können.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 3 BVergG
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