Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung widmet sich der VwGH der Antragslegitimation nach Ablauf der Zuschlagsfrist und der Aufforderung der Auftraggeberin, die Zuschlagsfrist der Angebote der Bieter zu verlängern.
Rechtsgrundlagen: § 79 BVergG 2006