Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob der Abruf der als Haftungsrücklass gegebenen Bankgarantie bereits die Verjährungsfrist für Regressforderungen des Generalunternehmers gegenüber seinem Subunternehmer auslöst.
Rechtsgrundlagen: § 1313 ABGB; § 1489 ABGB