Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der strittigen Befangenheit von Angestellten der Wirtschaftskammer, die gleichzeitig Mitglieder des Vergabekontrollsenats sind, unter dem Aspekt der Unabhängigkeit von Tribunalen näher.
Rechtsgrundlagen: § 3 WVRG; § 5 WVRG; Art 6 EMRK; § 7 AVG