Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob das Anbieten unter Zugrundelegung von ÖNORMEN trotz eines ausgeschriebenen Festpreisverfahrens rechtmäßig ist. Darüber hinaus thematisiert der VwGH klärend, ob die Verwendung von AGB in der Fußzeile des geschäftlichen Briefpapiers das Bieterverfahren beeinflusst.