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Wer ein den Ausschreibungsbedingungen widersprechendes Angebot legen möchte, muss dies klar zum Ausdruck bringen! Keine Verpflichtung des Auftraggebers zur ständigen Überprüfung, ob die Eignung des Bieters nach den in § 69 BVergG genannten Zeitpunkten n

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard Prünster; Karlheinz Moick; Andreas Gföhler (Anmerkung)ZVB 2011/62ZVB 2011, 198 - 202 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob das Anbieten unter Zugrundelegung von ÖNORMEN trotz eines ausgeschriebenen Festpreisverfahrens rechtmäßig ist. Darüber hinaus thematisiert der VwGH klärend, ob die Verwendung von AGB in der Fußzeile des geschäftlichen Briefpapiers das Bieterverfahren beeinflusst.

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