Zusammenfassung: Das BVA widmete sich in vorliegender Sache der Frage, unter welchen Voraussetzungen Regelungen betreffend Referenzanforderungen der Dispositionsfreiheit des Auftraggebers obliegen.
Rechtsgrundlagen: § 70 Abs 1 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA widmete sich in vorliegender Sache der Frage, unter welchen Voraussetzungen Regelungen betreffend Referenzanforderungen der Dispositionsfreiheit des Auftraggebers obliegen.
Rechtsgrundlagen: § 70 Abs 1 BVergG
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