Zusammenfassung: Unter Zugrundelegung der Entscheidung des VKS Wien vom 4. 11. 2010, VKS-10236/10 widmet sich der Verfasser der Frage, ob ein Losentscheid unter Anwendung des Billigstbieterprinzips unzulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 20 BVergG; § 79 Abs 3 BVergG