Zusammenfassung: Hackl macht mit seinem Beitrag die Medianwertmethode zum beherrschenden Element seines Beitrags, indem er auf die Frage eingeht, ob sie, unter Bezugnahme auf die Praxis, rechtsrichtig anwendbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 123 Abs 1 Z 4 BVergG; § 125 Abs 3 Z 1 BVergG; § 129 Abs 1 Z 3 BVergG