Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich klärend der Frage zu, ob in Bezug auf die Sanierung der Hofburg Innsbruck eine Restaurierung von Kunstwerken unter den Gewerbebegriff zu subsumieren ist. Ist dabei eine künstlerische Fähigkeit ausschlaggebend?
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 BVergG; § 129 Abs 1 BVergG; § 2 GewO; § 373c GewO