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Zur Begründungsdichte der Zuschlagsentscheidung gem § 141 Abs 5 BVergG 2006

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard Prünster; Gunther GruberZVB 2011/130ZVB 2011, 450 - 455 Heft 12 v. 1.12.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der fraglichen Begründungsdichte in Hinblick auf eine Zuschlagsentscheidung für nicht prioritäre Dienstleistungen zu, indem Anforderungen, die an die Begründung zu stellen sind, in Relation zu Geheimhaltungsinteressen gesetzt werden.

Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 5 BVergG

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