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Verpflichtungen eines Bieters bei der Angebotserstellung können sich nicht nur aus dem Leistungsverzeichnis ergeben

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia Stiefelmeyer; Thomas Gruber (Anmerkung)ZVB 2010/20ZVB 2010, 68 - 70 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung hatte das BVA die Frage zu klären, ob alle geschuldeten Leistungen bereits durch das Leistungsverzeichnis explizit ausgewiesen werden müssen. Weiters war die verfahrensrechtliche Frage der Akteneinsicht zu thematisieren.

Rechtsgrundlagen: § 106 Abs 1 BVergG; § 17 AVG

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