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Mangelndes Sicherungsinteresse bei einstweiligen Verfügungen

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia Stiefelmeyer; Sigmund Rosenkranz (Anmerkung)ZVB 2010/19ZVB 2010, 66 - 68 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: In vorliegendem Fall hatte sich das BVA mit einem abgewiesenen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zu befassen. Weiters war die Frage zu behandeln, wie ein vom AG verfasstes Schreiben an die ASt zu sehen ist. Handelt es sich bereits um eine Entscheidung, die gesondert anfechtbar ist?

Rechtsgrundlagen: § 328 BVergG; § 329 BVergG

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