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§ 141 Abs 1 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtZVB-LSK 2010/94ZVB-LSK 2010, 452 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass im Rahmen der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen ein Typenzwang bei der Wahl des Vergabeverfahrens nicht gegeben ist.

Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 1 BVergG

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