Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des BVA befasst sich mit der Berechung des Auftragswerts bei unbefristeten Dienstleistungsaufträgen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 Z 2 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des BVA befasst sich mit der Berechung des Auftragswerts bei unbefristeten Dienstleistungsaufträgen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 Z 2 BVergG 2006
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