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Art 3 Abs 1, Art 8 und 9 RL 92/50/EWG

VergaberechtZVB-LSK 2008/58ZVB-LSK 2008, 138 Heft 5 v. 1.5.2008

Zusammenfassung: Der Schlußantrag prüfte, ob ein Wechsel des Dienstleistungserbringers a priori eine wesentliche Vertragsänderung darstellen kann.

Rechtsgrundlagen: Art 3 Abs 1, Art 8 und 9 RL 92/50/EWG

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