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§ 68 Abs 1 Z 1 und 5 BVergG 2006

VergaberechtZVB-LSK 2008/57ZVB-LSK 2008, 138 Heft 5 v. 1.5.2008

Zusammenfassung: Die Entscheidung hält fest, daß die Auftraggeberin verpflichtet ist, Verdachtsmomente mit der Bietergemeinschaft zu erörtern.

Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 Z 1 BVergG 2006; § 68 Abs 1 Z 5 BVergG 2006

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