Zusammenfassung: Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, in wieweit falsche oder den Vorgaben widersprechende Auskünfte eines Auftraggebervertreters die Ausschreibung verändern können.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, in wieweit falsche oder den Vorgaben widersprechende Auskünfte eines Auftraggebervertreters die Ausschreibung verändern können.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG 2006
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