Zusammenfassung: Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage der Ausscheidensbedürftigkeit von Konkurrenzangeboten und mit der Möglichkeit der Aufgreifbarkeit von Nachprüfungsanträgen.
Rechtsgrundlagen: § 252 Abs 6 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage der Ausscheidensbedürftigkeit von Konkurrenzangeboten und mit der Möglichkeit der Aufgreifbarkeit von Nachprüfungsanträgen.
Rechtsgrundlagen: § 252 Abs 6 BVergG 2006
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