Zusammenfassung: Die Entscheidung setzte sich mit der Frage, welche Nachweise im Rahmen einer Ausschreibung vorzulegen sind, wenn diese in der Ausschreibung nur sehr allgemein definiert wurden.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Die Entscheidung setzte sich mit der Frage, welche Nachweise im Rahmen einer Ausschreibung vorzulegen sind, wenn diese in der Ausschreibung nur sehr allgemein definiert wurden.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG 2006
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