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§ 19 Abs 1 BVergG 2006

VergaberechtZVB-LSK 2008/48ZVB-LSK 2008, 137 Heft 5 v. 1.5.2008

Zusammenfassung: Die Entscheidung setzte sich mit der Frage, welche Nachweise im Rahmen einer Ausschreibung vorzulegen sind, wenn diese in der Ausschreibung nur sehr allgemein definiert wurden.

Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG 2006

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