Art 234 EG
Das Vorabentscheidungsersuchen des VKS Wien soll zurückgewiesen werden, da der VKS kein vorlageberechtigtes Gericht iSd Art 234 EG sei.
Art 234 EG
Das Vorabentscheidungsersuchen des VKS Wien soll zurückgewiesen werden, da der VKS kein vorlageberechtigtes Gericht iSd Art 234 EG sei.