Zusammenfassung: Erfolgt keine fristgerechte Anfechtung der Ausschreibung, erlangt auch das Leistungsverzeichnis automatisch Bestandskraft.
Rechtsgrundlagen: § 2 BVergG; § 321 BVergG
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Zusammenfassung: Erfolgt keine fristgerechte Anfechtung der Ausschreibung, erlangt auch das Leistungsverzeichnis automatisch Bestandskraft.
Rechtsgrundlagen: § 2 BVergG; § 321 BVergG
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