§ 103 BVergG 2006
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob der Auftraggeber den Widerruf einer Ausschreibung zurücknehmen kann, und wie Wirkungen eines ex lege eingetretenen Widerrufs rückgängig gemacht werden können.
VwGH 26.4.2007, 2005/04/0222
§ 103 BVergG 2006
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob der Auftraggeber den Widerruf einer Ausschreibung zurücknehmen kann, und wie Wirkungen eines ex lege eingetretenen Widerrufs rückgängig gemacht werden können.
VwGH 26.4.2007, 2005/04/0222