Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall ging es um die Frage, ob und unter welchen Umständen das Nichtvorliegen eines Nachweises verbesserbar ist. Weiters ging es um die Gleichwertigkeit eines Abänderungsangebots im Bestbieterverfahren.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 BVergG 2006; § 74 Abs 1 BVergG 2006; § 2 BVergG 2006