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Rechtsprechung - Das Fehlen einer Seite des Leistungsverzeichnisses ist ein behebbarer Mangel, wenn die auf der fehlenden Seite enthaltenen Positionen in ihrem Ausmaß genau festgelegt sind

VergaberechtZVB 2008/8ZVB 2008, 23 - 25 Heft 1 v. 1.1.2008

Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall ging es um die Frage, ob sich ein Bieter durch Mengenänderung auf Positionsebene einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann, wenn die Positionen in ihrem Ausmaß genau festgelegt sind.

Rechtsgrundlagen: § 126 Abs 1 BVergG 2006; § 129 Abs 1 BVergG 2006

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