Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Bieter, dessen Angebot auszuscheiden gewesen wäre, jedoch nicht ausgeschieden wurde, Antragslegitimation besitzt. Mit Anmerkungen von Johannes S. Schnitzer.
Rechtsgrundlagen: § 269 Abs 1 Z 5 BVergG 2006; § 320 Abs 1 BVergG 2006