Zusammenfassung: Der dBGH hatte sich mit der Frage des Schadenersatzes bei Vorliegen einer "echten Chance" auf den Zuschlag zu befassen.
Rechtsgrundlagen: Art 2 Abs 7 RL 92/13/EWG ; § 126 Abs 1 GWB
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Zusammenfassung: Der dBGH hatte sich mit der Frage des Schadenersatzes bei Vorliegen einer "echten Chance" auf den Zuschlag zu befassen.
Rechtsgrundlagen: Art 2 Abs 7 RL 92/13/EWG ; § 126 Abs 1 GWB
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