Zusammenfassung: Die Umänderung eines Antrags auf Nichtigerklärung in einen Feststellungsantrag begründet auch bei fehlender Rechtswirksamkeit des Zuschlags eine Zurückziehung des Nichtigerklärungsantrags.
Rechtsgrundlagen: § 331 Abs 4 BVergG 2006; § 13 Abs 7 und 8 AVG
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