Zusammenfassung: Das BVA beschreibt die Funktion des geschätzten Auftragswerts und nimmt zu dessen Bestimmung Stellung. Dabei erläutert das BVA auch, welche Sorgfaltsanforderungen bei Anwendung der Mittelwertmethode zu berücksichtigen sind.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 BVergG 2006
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