Zusammenfassung: Das BVA beschreibt die Voraussetzungen für die Ausschließung eines Bieters wegen einer schweren beruflichen Verfehlung und erläutert, dass die diesbezügliche Beweislast dem Auftraggeber obliegt. Die Zulässigkeit einer auch für weitere Verfahren gültigen generellen Auftragssperre lehnt das BVA ab.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 Z 5 BVergG 2006; § 2 Z 16 lit a sublit bb BVergG 2006

