Zusammenfassung: Das BVA beschreibt die Funktion des geschätzten Auftragswerts und nimmt zu dessen Bestimmung Stellung. Dabei erläutert das BVA auch, welche Sorgfaltsanforderungen bei Anwendung der Mittelwertmethode zu berücksichtigen sind.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 BVergG 2006; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006; § 320 Abs 1 Z 2 BVergG 2006

