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ZVB-Leitsatzkartei

VergabewesenZVB-LSK 2007/44ZVB-LSK 2007, 165 Heft 6 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Der Austausch von Verkehrsampeln ist als Bau- und nicht als Lieferauftrag zu qualifizieren. Die Befugnis einer Bietergemeinschaft für das Handelsgewerbe ist ausreichend, wenn die Elektroinstallationsarbeiten ein Elektrotechniker als Subunternehmer ausführt.

Rechtsgrundlagen: § 2 BVergG 2002; § 5 BVergG 2006

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