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Fristfestlegung durch Auftraggeber im Verhandlungsverfahren

VergabewesenAngela SchidlofZVB 2007/41ZVB 2007, 166 - 169 Heft 6 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Die vom Auftraggeber gewährte Frist zur Angebotsoptimierung muss zwingend eingehalten werden, auch wenn sie nicht als Ausschlussfrist definiert wurde. Die Fristüberschreitung begründet einen Ausscheidensgrund; eine Fristverlängerung steht der gebotenen Gleichbehandlung aller Bieter entgegen.

Rechtsgrundlagen: § 187 Abs 1 BVergG 2006; § 320 Abs 1 BVergG 2006

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