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Änderung der Rechtsprechung zur Angebotslegitimation und zur Wesentlichkeit für den Verfahrensausgang?

VergabewesenChristian FinkZVB 2007/42ZVB 2007, 170 - 172 Heft 6 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Das BVA ist zur Nachprüfung von Auftraggeberentscheidungen, nicht aber zum Abschluss unvollständiger Angebotsprüfungen legitimiert. Die unterlassene Überprüfung des Vorliegens von Dienstleistungsanzeigen begründet eine Unvollständigkeit der Angebotsprüfung, die die Nichtigerklärung der zuschlagsentscheidung rechtfertigt.

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